Dokumente des Vereins
§1 Name und Sitz des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen „Schirach – Bienengesellschaft e.V.“
(2) Er hat seinen Sitz in 02694 Malschwitz Purschwitzer Str. 29
(3) Der Verein ist beim Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen.
§2 Vereinszweck
(1) Die Schirach – Bienengesellschaft e.V. ist ein Zusammenschluss von Imkern, Züchtern und Liebhaber der Honigbiene.
Der Verein ist konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung.
(2) Der Zweck des Vereins ist die organisierte Zusammenführung der Imker und die Förderung des Natur- und Umweltschutzes durch die Honigbienenhaltung.
(3) Zur Verwirklichung der genannten Zwecke informiert er seine Mitglieder über alle Fragen der Bienenhaltung. Die Mitglieder sind verpflichtet sich an alle Ordnungen des Vereins und des Tierschutzgesetztes zu halten.
Der Verein dient der Förderung der bienenzüchterischen Tätigkeit sowie der Pflege von den Traditionen in der Imkerei und der Mitgestaltung dörflicher und kultureller Höhepunkte der Gemeinde.
§3 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
§4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische, unbeschränkt geschäftsfähige Person werden, die seine Zwecke unterstützt. Personen unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
(2) Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
(3) Der Antrag auf Aufnahme hat schriftlich zu erfolgen.
(4) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(5) Eine Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Eine Begründung einer Ablehnung kann nicht verlangt werden.
(6) Über die Aufnahme ist die nächste Mitgliederversammlung zu unterrichten.
(7) Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung des Vereins, Austritt, Ausschluss, Tod oder Streichung.
(8) Der Austritt eines Mitgliedes ist zum 31.12. möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen.
(9) Jedes Mitglied ist mit der Vereinszugehörigkeit ordentliches Mitglied im „Landesverband Sächsischer Imker e.V. sowie im „Deutschen Imkerbund e. V“ und erkennt deren Satzungen an.
(10) Alle Mitglieder sind verpflichtet:
- die Bestimmungen dieser Satzung einzuhalten und an ihrer Umsetzung aktiv mitzuwirken
- die Festlegungen des Vorstandes sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung einzuhalten und zu verwirklichen
- die beschlossenen Beiträge zu Beginn des Kalenderjahres zu entrichten
- die Bienenhaltung so zu betreiben, dass sie den veterinärhygienischen Bestimmungen als auch den Bestimmungen des Tierschutzes entspricht
§5 Ehrenamtliche Mitgliedschaft
(1) Auf Vorschlag des Vorstandes erfolgt die Aufnahme in den Verein als Ehrenmitglieder
(2) Sie bedarf der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
§6 Beiträge
(1) Die Mitglieder bezahlen Aufnahmegebühren und Mitgliederbeiträge.
(2) Für die Höhe der Aufnahmegebühren und der Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Finanzordnung maßgebend, die vom Vorstand erstellt und in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.
§7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand bestehend aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schatzmeister
- dem Verantwortlichen für Schulung und Ausbildung
- und einem Beisitzer
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern
§8 Der Vorstand
(1) Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus den 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch Einzelvertreterbefugnis des 1.Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
Vereinsintern wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung oder in Absprache mit dem 1.Vorsitzenden im Innenverhältnis handeln darf.
(3) Der erweiterte Vorstand noch Vorstand genannt wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln und geheim zu wählen.
(4) Der Vorstand organisiert die Arbeit des Vereins. Er ist der Mitgliederversammlung einmal im Jahr über die geleistete Arbeit rechenschaftspflichtig. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
§9 Die Mitgliederversammlung
(1) Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie ist ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschlussfähig.
(2) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Wahrung der Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 1/3 der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
(5) Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens 10 Tage in schriftlicher Form dem Vorsitzendendes Vereins zuzusenden.
Der Vorstand kann noch während der Versammlung Dringlichkeitsanträge einbringen.
(6) Beschlüsse zu Änderung der Satzung erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und durch zwei Vorstandsmitglieder zu unterschreiben.
Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherigen als auf der vorgesehene Satzungstext beigefügt worden war.
§10 Kassen -und Vermögensprüfung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer von einer Amtszeit von zwei Jahren. Diese gehören nicht dem Vorstand an, sind aber aus den Vereinsmitgliedern zu bestellen.
(2) Zur Prüfung der ordnungsgemäßen Nachweisführung, Verwaltung und Verwendung der Finanzen wird jährlich eine Revision durch die bestellten Kassenprüfer durchgeführt.
Ebenso ist das sonstige Vermögen des Vereins (Inventar) zu überprüfen. Das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
§11 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins erfolgt, wenn die Mitgliederversammlung sie mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschließt, wenn es als Tagespunkt auf der Einladung steht.
(2) Die Auflösung oder die Aufhebung d er Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an eine juristische Person öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Tierzucht der vom Aussterben bedrohten Nutztiere.
§12 Datenschutzregelungen
(1) Regelungen zum Datenschutz
a. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO) und des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgabe des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt und verarbeitet.
b. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) auf.
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert.
Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
c. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder
werden grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (Telefon, Fax und E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Absatz (1b) Satz 4 gilt entsprechend.
d. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebene Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied folgende Rechte:
i. auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
ii. auf Berichtigung nach Art.16 DSGVO
iii. auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
iv. auf Einschränkung der Verarbeitungen nach Art. 18 DSGVO
v. auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
vi. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO und
vii. auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO
e. Den Organen des Vereins, allen für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben. Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein heraus.
(2) Mitgliedschaftspflichten
a. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über die Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren.
Dazu gehört insbesondere:
i. die Mitteilung von Anschriftenänderungen
ii. Änderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren
iii. Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind
iv. Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen Änderungen nach Abs. (i) nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und können nicht entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.
(3) Ermächtigungsgrundlage für den Ersatz einer Datenschutzordnung
Der Verein erlässt eine Datenschutzverordnung, in der weitere Einzelheiten der Datenerhebung und der Datenverwendung sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten aufgeführt sind. Die Datenschutzordnung wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Malschwitz OT Kleinbautzen, den 10.06.2024
(Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DS-GVO)
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und seines Vertreters:
Heike Khilan, Günter Sodan
Schirach-Bienengesellschaft e.V. 02694 Malschwitz Purschwitzer Str.29
E-Mail: hkhilan@schirach-bienengesellschaft.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Heike Khilan Purschwitzer Str. 29 02694 Malschwitz
2. Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten:
- Verwaltung der Vereinstätigkeiten bzw. Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses
- Beitragseinzug
- Berichterstattung (ggf. auch mit Fotos und Videos) über das Vereinsleben
3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO):
- Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Pflichtangaben laut Aufnahmeantrag, außer E-Mail-Adresse) ist erforderlich, um unseren Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis nachkommen zu können
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO):
Für personenbezogene Daten, deren Verarbeitung nicht zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, holen wir grundsätzlich Ihre Einwilligung ein (bei Aufnahme also die freiwillige Angabe gem. Punkt 2 des Aufnahmeantrages, die Einwilligung zwecks Weitergabe der E-Mail-Adresse zu Vereinszwecken an andere Vereinsmitglieder, die Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen sowie die Ermächtigung zur Beitragserhebung als SEPA-Lastschrift).
b) Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO):
Zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins werden Ihre personenbezogenen Daten in folgenden Fällen verarbeitet:
- Fertigung von Foto- und Videoaufnahmen von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins –
und Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (nicht bei Minderjährigen!). - E-Mail-Adresse (Pflichtangabe Aufnahmeantrag) Das berechtigte Interesse des Vereins besteht
- in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten des Vereins bzw.
- (E-Mail-Adresse:) in der Erleichterung der Kommunikation zwischen Ihnen und dem Verein.
4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Verwaltung der Vereinstätigkeiten bzw. Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses:
Vorsitzende, Schatzmeisterin, Abteilungsleiter, Übungsleiter;
Telefonnummer ggf. an andere Vereinsmitglieder - Beitragseinzug: Sparkasse
5. Dauer der Speicherung / Kriterien für die Festlegung der Dauer:
- Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert
- Nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft werden die Telefonnummer sowie die Bankdaten und die E-Mail-Adresse unverzüglich (spätestens 1 Monat) nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
- Die Postanschrift wird grundsätzlich 3 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft (Ende des Kalenderjahres) gelöscht.
- Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum werden grundsätzlich 10 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht (gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu steuerlichen Zwecken).
6. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO;
- das Recht auf Berechtigung nach Artikel 16 DS-GVO;
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO;
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO;
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO;
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO;
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO;
- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
7. Die Quelle, aus der Ihre personenbezogenen Daten stammen:
Wir verarbeiten grundsätzlich nur personenbezogene Daten, die wir im Rahmen (des Erwerbs) der Mitgliedschaft direkt bei Ihnen erheben.
Anschrift des Vereins:
Vorsitzende:
Heike Khilan
Purschwitzer Str.29
02694 Malschwitz
Kontakt:
0172-2568174
E-Mail: hkhilan@schirach-bienengesellschaft.de
Stellvertretender Vorsitzender:
Günter Sodan
Am weißen Stein3
02694 Malschwitz
Kontakt:
Telefon: 0172 3744585
E-Mail: hkhilan@schirach-bienengesellschaft.de